Preise der Hanse-Klinik

Liposuktion

Beratung und Untersuchung (60 - 90 Minuten) € 95,00
OP-Grundgebühr pro Sitzung (inkl. stationärer Aufenthalt) € 2.000,00

Preisstaffelung pro Sitzung

Häufig werden in einer Sitzung zwei oder drei Regionen behandelt. In diesem Fall werden – neben der Grundgebühr – folgende Preise erhoben:
erste Region € 2.000,00
zweite Region € 1.250,00
dritte Region € 500,00

Folgende Regionen werden unterschieden:

Oberbauch Unterschenkel innen bds.
Unterbauch Unterschenkel außen bds.
Oberschenkel außen bds. Oberarme bds.
Oberschenkel innen bds. Unterarme bds.
Oberschenkel vorne bds. Rumpf seitlich bds.
Oberschenkel hinten bds. Hüften bds.
Knie bds. Gesäß

Zubehör und Nachbetreuung

Blutuntersuchung € 18,00
Kompressionsmieder je nach Größe und Körperregion € 50,00 - 300,00

Allgemeine Hinweise

Die Gesamtkosten der Operation sind am Tag des Eingriffs oder bei Entlassung in bar oder per EC-Karte zu begleichen.

Liposuktion als Kassenleistung (nach G-BA)

Seit dem 7. Dezember 2019 ist für das Lipödem Stadium III die Liposuktion an Armen und Beinen Kassenleistung. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Da wir eine reine Privatklinik sind, können wir OPs nach dieser Regelung nicht durchführen, bei einer Kostenübernahme durch Einzelfallentscheidung jedoch schon.

Zu Informationszwecken sollen jedoch die Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Liposuktion für das Lipödem Stadium III durch die Krankenkassen hier erläutert werden. Die Regelung für die Übernahme der Liposuktionskosten im Stadium III durch die Krankenkasse ist vorerst bis Ende 2024 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft eine Erprobungsstudie, die die Wirkung der Liposuktion in allen Stadien des Lipödems untersucht. Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll gesetzlich versicherten Patientinnen bereits vor dem Abschluss dieser Studie ermöglicht werden, operativ behandelt zu werden.

Voraussetzungen:

  1. Es muss vor der angestrebten Liposuktion mindestens sechs Monate lang eine konservative Therapie (z. B. Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie ) durchgeführt worden sein, die nicht zur Linderung der Beschwerden geführt hat.
  2. Der Body Mass Index (BMI) der Patientin darf nicht über 35 liegen. Der BMI gibt das Verhältnis von Gewicht und Körpergröße als Zahl an. Liegt der BMI über 35, muss zuvor eine Ernährungsberatung stattfinden. Bei einem BMI von 40 und mehr soll keine Liposuktion mehr durchgeführt werden.
  3. Die Liposuktion kann zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nur dann ambulant von niedergelassenen Ärzten oder stationär in Kliniken durchgeführt werden, sofern diese Vertragsärzte mit Kassenzulassung sind.

Die Stadieneinteilung bezieht sich ausschließlich auf den Gewebezustand. Über den Grad der Beschwerden (Schmerzen etc.) sagt sie hingegen jedoch nichts aus.

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